Drogenschnelltests
Drogenschnelltest sollte und darf mensch immer verweigern.
Und wenn die Cops einen (warum auch immer) kontrollieren, hält man seine Klappe!
Kein Smaltalk, keine Geschichten erzählen - Schlicht "Ich verweigere die Aussage".
Alles was ihr mitteilen müsst steht auf eurem Ausweis (einzige Ausnahme:ungefähre Berufsbezeichnung(arbeitslos,etc.) ).
- Blutprobe: verweigern! --> Einer Blutentnahme immer widersprechen! Widerspruch führt zu richterl. Prüfung.
Für die Anordnung einer Blutprobe gibt es nach § 81 a Abs. 2 StPO einen Richter*invorbehalt.
Aber dann Folge leisten – Sie sind dann verpflichtet sie hinterher prüfen zu lassen ob es zulässig war das Blut zu entnehmen.
Auf den Strich laufen,Taschenlampenspiele usw. auch verweigern ,da mensch sich nicht aktiv an seiner Überführung beteiligen muss ,
da mensch Beschuldigte(*r) ist. Eine "aktive Mitwirkung" kann kein(e) Polizist*in von dir verlangen.
Allerdings, darfst du auch keinen "Widerstand leisten", also dich aktiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzen.
Also Sonnenbrille nicht absetzen, aber vom Cop abnehmen lassen hinnehmen; den Arm bei der Blutprobe nicht verkrampfen/wegziehen
(sonst wirst du schlimmstenfalls nur fixiert), aber auch nicht anbieten. Und ja, eine widerrechtliche Blutentnahme ist eine Körperverletzung.
Wenn du dich daran hälst, dann wird kein Staatsanwalt/ keine Staatsanwält*in ohne Drogenfund ein Verfahren eröffnen.
Drogenschnelltest sollte und darf mensch immer verweigern.
Und wenn die Cops einen (warum auch immer) kontrollieren, hält man seine Klappe!
Kein Smaltalk, keine Geschichten erzählen - Schlicht "Ich verweigere die Aussage".
Alles was ihr mitteilen müsst steht auf eurem Ausweis (einzige Ausnahme:ungefähre Berufsbezeichnung(arbeitslos,etc.) ).
- Blutprobe: verweigern! --> Einer Blutentnahme immer widersprechen! Widerspruch führt zu richterl. Prüfung.
Für die Anordnung einer Blutprobe gibt es nach § 81 a Abs. 2 StPO einen Richter*invorbehalt.
Aber dann Folge leisten – Sie sind dann verpflichtet sie hinterher prüfen zu lassen ob es zulässig war das Blut zu entnehmen.
Auf den Strich laufen,Taschenlampenspiele usw. auch verweigern ,da mensch sich nicht aktiv an seiner Überführung beteiligen muss ,
da mensch Beschuldigte(*r) ist. Eine "aktive Mitwirkung" kann kein(e) Polizist*in von dir verlangen.
Allerdings, darfst du auch keinen "Widerstand leisten", also dich aktiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzen.
Also Sonnenbrille nicht absetzen, aber vom Cop abnehmen lassen hinnehmen; den Arm bei der Blutprobe nicht verkrampfen/wegziehen
(sonst wirst du schlimmstenfalls nur fixiert), aber auch nicht anbieten. Und ja, eine widerrechtliche Blutentnahme ist eine Körperverletzung.
Wenn du dich daran hälst, dann wird kein Staatsanwalt/ keine Staatsanwält*in ohne Drogenfund ein Verfahren eröffnen.